Konten & Einzugsermächtigung: Bürgerserviceportal Haibach

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Haibach
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Luftaufnahme Blick auf Kirche und Rathaus

Konten & Einzugsermächtigung

Bankkonten der Gemeinde Haibach

Es stehen Ihnen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:

Raiffeisenbank-Volksbank Aschaffenburg eG
IBAN: DE33 7956 2514 0007 1114 10
BIC: GENODEF1AB1

Sparkasse Aschaffenburg
IBAN: DE67795500000000134510 
BIC: BYLADEM1ASA

Bareinzahlungen können Sie auch gerne während der Öffnungszeiten des Rathauses in der Gemeindekasse, Zimmer 22, 2. OG tätigen.

Einzugsermächtigung - einfach & bequem

Bei der Gemeinde Haibach besteht die Möglichkeit für Steuern und Gebühren eine Einzugsermächtigung zu beauftragen. Damit wird der fällige Betrag vom angegebenen Konto automatisch abgebucht.

Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut eine Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von sechs Wochen, diese verlängert sich bei der SEPA Lastschrift auf acht Wochen.

Vergessen Sie bitte nicht, bestehende Daueraufträge bei Ihrem Geldinstitut zu widerrufen, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung / ein SEPA Lastschriftmandat erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindekasse Haibach

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
  • Ergibt sich durch eine Umschreibung des Grundbesitzes eine neue Personenkonto-Nummer (PK-Nr.), welche Ihnen durch einen neuen Bescheid mitgeteilt wird, wird die/das bestehende Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat nicht übernommen.
  • Entstehen der Gemeinde Haibach im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z. B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten hierfür, einschließlich einer Bearbeitungsgebühr, von Ihnen zu entrichten.