Personalausweis & Reisepass: Bürgerserviceportal Haibach

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Luftaufnahme Blick auf Kirche und Rathaus

Personalausweis & Reisepass

Personalausweis und Reisepass

Hier finden Sie alle Informationen über Reisepässe und Personalausweise. Außerdem können Sie über die Online-Statusabfrage sehen, ob Ihr beantragtes Dokument bereits im Einwohnermeldeamt für Sie bereitliegt.

Personalausweis

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:

  • Ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate),
  • Gültiges Identitätsdokument (z. B. der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der (Kinder-)Reisepass),
  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter (PDF-Dokument, 165,12 KB, 07.02.2024) mitzubringen.
  • Bei Erstausstellung: Geburtsurkunde (bei Geburtsort im Ausland: Original-Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers oder internationale Geburtsurkunde)

Seit dem 02.08.2021 ist die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis vorgeschrieben. Die Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor.

Es ist kein Mindestalter für die Beantragung eines Personalausweises vorgesehen.

Preise und weitere Informationen:

Antragsteller/in unter 24 Jahre

  • Gültigkeit: 6 Jahre
  • Kosten: 22,80 €

Antragsteller/in ab 24 Jahre

  • Gültigkeit: 10 Jahre
  • Kosten: 37,00 €

Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bitte beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis mindestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit.

Ein vorläufiger Personalausweis kann in Ausnahmefällen für 10,00 € ausgestellt werden und ist höchstens 3 Monate gültig. Auch hier benötigen Sie die oben genannten Unterlagen zur Beantragung.

Reisepass

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie:

  • Ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • Bei Personen unter 16 Jahren ist die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter (PDF-Dokument, 165,12 KB, 07.02.2024) mitzubringen.
  • Bei Erstausstellung in Haibach: Geburtsurkunde (bei Geburtsort im Ausland: Original-Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers oder internationale Geburtsurkunde)

Die Beantragung erfolgt persönlich. Bei einem Reisepass ist die Aufnahme der Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben. Ab dem 10. Lebensjahr wird die Unterschrift in den Reisepass übernommen.

Preise und weitere Informationen:

Antragsteller/in unter 24 Jahre

  • Gültigkeit: 6 Jahre
  • Kosten: 37,50 €
    (48 Seiten: 59,50 €)
  • Express-Reisepass: 69,50 €
    (48 Seiten: 91,50 €)

Antragsteller/in ab 24 Jahren

  • Gültigkeit: 10 Jahre
  • Kosten: 70,00 €
    (48 Seiten: 92,00 €)
  • Express-Reisepass: 102,00 €
    (48 Seiten: 124,00 €)

Ein Express-Reisepass liegt nach frühestens 3 Arbeitstagen in dem Passamt zur Abholung bereit. Weitere Informationen zu der Lieferzeit der Express-Reisepässe finden Sie hier (PDF-Dokument, 71,90 KB, 07.02.2024).

Online-Statusabfrage

Hier sehen Sie den Status Ihres beantragten Dokuments. Bitte halten Sie die dazugehörige Seriennummer bereit.

Online-Statusabfrage Pass/Personalausweis

Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung Ihres beantragten Dokuments das alte Dokument vorgelegt werden muss. Dieses wird nach Ihren Wünschen entwertet oder vernichtet.
Bei der erstmaligen Beantragung muss zur Abholung ein gültiges Dokument zur Identifizierung vorgelegt werden.
Soll eine andere Person das beantragte Dokument abholen, nutzen Sie bitte die Abholvollmacht (PDF-Dokument, 80,59 KB, 07.02.2024).

Auslandsreisen

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Achten Sie vor allem darauf, ob für die Einreise ein Personalausweis genügt oder Sie einen Reisepass benötigen. Prüfen Sie unbedingt die Gültigkeit Ihres Ausweises und beachten Sie, dass einige Länder eine deutlich über die Reisedauer hinausgehende Gültigkeitsdauer fordern.

Auskünfte zu Ihrem persönlichen Reiseziel erhalten Sie nicht mehr bei der Gemeinde Haibach sondern in einem Reisebüro oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes