Urkunden: Bürgerserviceportal Haibach

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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Ort der Verarbeitung

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Luftaufnahme Blick auf Kirche und Rathaus

Urkunden

In der Übersicht

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.

Wurde eine Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.

Internationale (mehrsprachige) Urkunden können aus dem Geburten, Ehe- und Sterberegister ausgestellt werden. Der Vordruck enthält folgende Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Niederländisch, Griechisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch und Deutsch. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die Landessprache im Vordruck enthalten ist.

Nachfolgend können Sie Personenstandsurkunden ganz einfach online beantragen.

 

Ausstellung einer Geburtsurkunde

Berechtigte Personen:

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihren Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Geburtsurkunde für andere Personen (Onkel, Tante, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Urkundenarten:

  • Standard-Geburtsurkunde (DIN A4) oder Stammbuch-Format (DIN A5)
  • Internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    → wird in folgenden Fällen benötigt: Anmeldung der Eheschließung, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Geburtsurkunde für soziale Zwecke (z.B. für Renten- oder Krankenversicherung)

Gebühren:

  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 12,00 Euro.
  • Eine Geburtsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Ausstellung einer Eheurkunde

Berechtigte Personen:

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Eheurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Eheurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Urkundenarten:

  • Standard-Eheurkunde (DIN A4) oder Stammbuch-Format (DIN A5)
  • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    → wird in folgenden Fällen benötigt: Anmeldung der Eheschließung, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Eheurkunde für soziale Zwecke (z.B. für Renten- oder Krankenversicherung)

​​​​​​​Gebühren:

  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 12,00 Euro.
  • Eine Eheurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

Berechtigte Personen:

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Urkundenarten:

  • Standard-Lebenspartnerschaftsurkunde (DIN A4) oder Stammbuch-Format (DIN A5)
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    → wird in folgenden Fällen benötigt: Anmeldung der Eheschließung, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Lebenspartnerschaftsurkunde für soziale Zwecke (z.B. für Renten- oder Krankenversicherung)

Gebühren:

  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beträgt 12,00 Euro.
  • Eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Ausstellung einer Sterbeurkunde

Berechtigte Personen:

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Sterbeurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Urkundenarten:

  • Standard-Sterbeurkunde (DIN A4) oder Stammbuch-Format (DIN A5)
  • Internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
  • Sterbeurkunde für soziale Zwecke (z.B. für Renten- oder Krankenversicherung)

Gebühren:

  • Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.
  • Eine Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.