Zuzug und Wegzug
Für eine Annmeldung in Haibach werden folgende Unterlagen benötigt:
- Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Dokument, 397,91 KB, 04.06.2021) (PDF-Dokument, 175,78 KB, 24.09.2024)
- ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (PDF-Dokument, 28,41 KB, 24.09.2024)
- Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, ...)
- ggf. Geburts- oder Eheurkunde
Die Anmeldung kann nicht in die Zukunft erfolgen. Nach dem Einzug haben Sie 14 Tage Zeit, sich anzumelden. Hier gelangen Sie zu unserer Terminvereinbarung.
Eine Abmeldung in Haibach ist nur dann erforderlich, wenn die neue Wohnung nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Für eine Abmeldung aus Haibach werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, ...)
- Adresse im Ausland
Abmeldungen können bis zu 7 Tage in die Zukunft datiert werden.
Wird ein Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bezogen, ist die Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde vorzunehmen. Es finden elektronische Mitteilungen zwischen den Meldeämtern statt.
Online-Anträge
Einfache Meldebescheinigung (KEINE Anmeldung!)
Auf der einfachen Meldebescheinigung können folgende Daten aufgeführt werden: Familienname, Vornamen mit Kennzeichnung des Rufnamens sowie die derzeitige Anschrift ohne Einzugsdatum.
Erweiterte Meldebescheinigung (KEINE Anmeldung!)
Auf der erweiterten Meldebescheinigung können folgende Daten aufgeführt werden: Familienname, Vornamen mit Kennzeichnung des Rufnamens, Geschlecht Geburtsname, Frühere Namen, Ordens- und Künstlername, Doktorgrad, Geburtsdatum und Ort, Geburtsstaat,Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Ausweisdokumente, Ankunftsnachweis/AZR-Nummer, alle uns bekannten Anschriften mit Ein- und Auszugsdaten, Ehegatten und Lebenspartner, Minderjähige Kinder und Gesetzliche Vertreter.
Eine Gebührenbefreiung für Meldebescheinigungen ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Kindergeld, Bürgergeld, gesetzliche Rentenversicherung) benötigt wird. Hierfür muss grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt werden (z.B. aktuelles Schreiben des Jobcenters). Bitte senden Sie in diesem Fall den Nachweis per E-Mail an das Einwohnermeldeamt.
Übermittlungssperre beantragen
Hier (PDF-Dokument, 13,39 KB, 07.02.2024) finden Sie Hinweise zu den Übermittlungssperren.
Einfache Melderegisterauskunft
Führungszeugnis beantragen
Hier kann nur ein einfaches Führungszeugnis beantragt werden. Wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, können Sie dies online beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen. Möchten Sie das einfache oder erweiterte Führungszeugnis im Einwohnermeldeamt beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (PDF-Dokument, 145,54 KB, 07.02.2024) vorab aus und bringen diesen unterschrieben zur Beantragung mit.
Gewerbezentralregisterauskunft beantragen
Möchten Sie die Gewerbezentralregisterauskunft im Einwohnermeldeamt beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (PDF-Dokument, 139,98 KB, 07.02.2024) vorab aus und bringen diesen unterschrieben zur Beantragung mit.
Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft beim Bundesamt für Justiz beantragen
Es besteht die Möglichkeit, sämtliche Arten von Führungszeugnissen oder eine Gewerbezentralregisterauskunft direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Hierfür ist ein elektronischer Personalausweis sowie ein geeignetes Kartenlesegerät oder Smartphone mit geeigneter Software (z.B. AusweisApp) erforderlich. Eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt ist hier nicht notwendig.