Informationen zur Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Terminanfragen für die Eheschließung selbst, können bereits vorab entgegengenommen werden. Allerdings weisen wir Sie darauf hin, dass wir aus rechtlichen Gründen eine verbindliche Terminreservierung erst vornehmen können, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Ehevoraussetzungen geprüft sind!
Die nachfolgenden Unterlagen gelten nur, wenn beide Verlobte deutsch, volljährig und voll geschäftsfähig sind.
Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, so bitten wir um persönliche Vorsprache.
Zuständigkeit:
Zuständig zur Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Gemeinde mindestens einer der Verlobten einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Haben Sie Wohnsitze in mehreren Orten, können Sie sich aussuchen, bei welchem der Standesämter Sie Ihre Heirat anmelden möchten. Die Eheschließung selbst kann bei einem Standesamt Ihrer Wahl in Deutschland stattfinden.
Erforderliche Dokumente und Urkunden:
a) Die Verlobten sind ledig
- Gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Geburtsortes, Geschlechts, der früheren Namen, des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit
→ erhätlich bei der Meldebehörde des Wohnsitzes - Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
→ erhätlich bei dem Geburtsstandesamt - ggfs. Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern mit Angabe beider Elternteile
→ erhätlich bei dem Geburtstandesamt
b) Die Verlobten waren bereits verheiratet
- Gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Geburtsortes, Geschlechts, der früheren Namen, des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit
→ erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnsitzes - Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
→ erhältlich bei dem Geburtsstandesamt - Beglaubigter Auszug aus dem Eheregister oder Eheurkunden der Vorehe/n der/des Verlobten mit Auflösungsvermerk der Ehe (z.B. Tod des Ehegatten oder Scheidung)
→ erhältich bei dem Standesamt der Vorehe/n - rechtskräftiges Scheidungsurteil (Ausfertigung)
- Wurde die Ehe im Ausland geschieden, so ist zusätzlich ein Anerkennungsverfahren dieser Scheidung für den deutschen Rechtsbereich notwendig.
Alle Urkunden sind im Original vorzulegen und sollten nicht älter als sechs Monate sein.
Gebühren:
- ab 67,00 bis 200,00 Euro
- bei Trauungen außerhalb der Dienstzeit zusätzlich 150,00 Euro
Häufig treten Fragen auf, die nicht in aller Kürze zu beantworten sind. Vereinbaren Sie deshalb mit Frau Schlauersbach einen Gesprächstermin. Wir werden dann detailliert auf Ihre persönliche Situation eingehen.