Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Haibach

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Luftaufnahme Blick auf Kirche und Rathaus

Dienstleistungen

Personalausweis, Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber hat das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der Sperrhotline oder bei der Personalausweisbehörde umgehend zu melden, um einen Missbrauch auszuschließen (siehe unter "Verwandte Themen"). Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann zwar niemand Ihre Daten auslesen, aber die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz). Aus dem Ausland ist die Hotline gebührenpflichtig über +49 116 116 oder über +49 (0) 30 40 50 40 50 gebührenpflichtig erreichbar. Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen.

Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe unter "Verwandte Themen").

  • Für die Sperrung benötigen Sie die im PIN-Brief angegebenen Sperrinformationen, insbesondere das Sperrkennwort.

  • § 10 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 27 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 32 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Gemeinde Haibach - Hauptverwaltung

AdresseGemeinde Haibach - Hauptverwaltung
Hauptstraße 6
63808 Haibach
+49 6021 648-0+49 6021 648-0
+49 6021 648-99+49 6021 648-99

Gemeinde Haibach - Einwohnermeldeamt

AdresseGemeinde Haibach - Einwohnermeldeamt
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Plängsken, EvaSachbereichsleiterin
06021 648-2006021 648-20
06021 648-9906021 648-99
Heinz, TabeaSachbearbeiterin
06021 648-2106021 648-21
06021 648-9906021 648-99

HauptverwaltungOrt
Hauptstraße 6
63808 Haibach
EinwohnermeldeamtOrt
Hauptstraße 6
63808 Haibach

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)