Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Haibach

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Luftaufnahme Blick auf Kirche und Rathaus

Dienstleistungen

Gewerbezentralregisterauszug, Beantragung

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:

  • Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
  • Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
  • Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
  • Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.

Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.

Der Antrag ist bei der Gemeinde - Meldebehörde - zu stellen.

Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt).

Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.

Antrag des Betroffenen

keine

13 EUR

  • Identifikationsnachweis
  • Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht

  • §§ 149 ff. Gewerbeordnung (GewO)

Gemeinde Haibach - Hauptverwaltung

AdresseGemeinde Haibach - Hauptverwaltung
Hauptstraße 6
63808 Haibach
+49 6021 648-0+49 6021 648-0
+49 6021 648-99+49 6021 648-99

Plängsken, EvaSachbereichsleiterin
06021 648-2006021 648-20
06021 648-9906021 648-99
Grein, PetraSachbearbeiterin
06021 648-2406021 648-24
06021 648-9906021 648-99
Heinz, TabeaSachbearbeiterin
06021 648-2106021 648-21
06021 648-9906021 648-99

HauptverwaltungOrt
Hauptstraße 6
63808 Haibach

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)