Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Haibach

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Luftaufnahme Blick auf Kirche und Rathaus

Dienstleistungen

Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung.

Befreiung von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung, die zur Erlangung der Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen,  Kälteanlagen in Kühllastkraftwagen oder –anhängern, elektrischen Schaltanlagen, als auch an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten, erforderlich ist.

Um folgende Arbeiten ausführen zu dürfen benötigen die durchführenden Personen eine Sachkundebescheinigung für

  • Tätigkeiten an ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen,
  • Rückgewinnung an Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Basis fluorierter Treibhausgase enthalten,
  • Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder
  • Tätigkeiten an Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöschern, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und –anhängern oder
  • Tätigkeiten an Kälteanlagen in sonstigen Kraftfahrzeugen sowie an anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen.

Für die Tätigkeiten der Anstriche eins bis drei sowie fünf ist für die Erlangung der Sachkundebescheinigung jeweils eine erfolgreich absolvierte, befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung Voraussetzung. Im Einzelfall können die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern Personen von dieser Voraussetzung befreien.  

Zuständige Stellen: Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern

Die zuständige Stelle teilt mit, welche Unterlagen erforderlich sind. Es handelt sich jeweils um eine Entscheidung im Einzelfall.

Beispielsweise:

  • Nachweis einer vergleichbare Qualifizierung für technische oder handwerkliche Tätigkeiten
  • Eintragung in Handwerksrolle

keine

  • § 5 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Unterfranken

Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

AdresseIndustrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
+49 6021 880-0+49 6021 880-0
+49 6021 880-22000+49 6021 880-22000

Handwerkskammer für Unterfranken

AdresseHandwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
+49 931 30908-0+49 931 30908-0
+49 931 30908-53+49 931 30908-53

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)